AGB

Mit Übersendung der neuesten Preisliste verlieren alle anderen bis dahin gültigen Listen und Vereinbarungen ihre Gültigkeit. Die jeweiligen gültigen Preislisten sind Bestandteil des Kaufvertrages. Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Für alle Rechtsgeschäfte gelten, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, ausschliesslich folgende Bedingung: 

Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Uns erteilte Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Lieferung des bestellten Gegenstandes für uns verbindlich. . Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Nach Kaufabschluss etwa eintretende Steuer- und Zollerhöhungen, soweit durch Gesetzgeber verursacht, gehen zu Lasten des Käufers. Lieferungen und Abholungen können von der vorherigen Bezahlung von fälligen Forderungen oder der Rückgabe einer entsprechenden Leergutmenge bzw. Zahlung des Leergutpfandes oder des Wiederbeschaffungswertes des Leergutes abhängig gemacht werden.. Leergut im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Fässer, Kunststoffkästen, Flaschen, Paletten und CO2 Flaschen 

Gewährleistung

Die Ware muss nach der Lieferung/Abholung durch den Kunden frostsicher, kühl und ordnungsgemäss Gelagert oder befördert werden. Schadenersatzansprüche gegen den Lieferanten können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist jede Haftung des Lieferanten ausgeschlossen. Für die einwandfreie Beschaffenheit unserer Waren leisten wir unter Ausschluss weitergehende Ansprüche – wie z.B. Wandlung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag oder Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Schäden – ausschliesslich eine Gewähr in der Weise, dass wir binnen angemessener Frist einwandfreie Ware nach Massgabe unserer Bedingung nachliefern. Die Ware ist unverzüglich nach Ablieferung spätestens innerhalb von 5 Werktagen zu untersuchen. Wenn sich hierbei ein Mangel zeigt,, so ist eine Mängelrüge zu erheben. Eine verspätetet Mängelrüge führt zum Verlust jeglicher Gewährleistungsansprüche. Versteckte Mängel, die nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Anlieferung geltend gemacht werden, können nicht mehr anerkannt werden. Rechtsansprüche aufgrund etwaiger fehlerhafter Angaben eines Strich- oder ähnlichen Codes bzw. deren mangelhafter Ablesbarkeit oder Anbringung sind ausgeschlosseneren Haftung wegen Verletzung der Datenschutzvorschriften ist gleichfalls ausgeschlossen. 

Zahlung 

Bei Vorauskasse, bei Zahlung durch spesenfreie Banklastschrift nach 5 Tagen ab Rechnungsdatum oder bei Abrechnung über Einkaufskontore/Zentralregulierer Zahlungseingang 30 Tage nach Rechnungsdatum netto. Ist der Rechnungsbetrag nach Fälligkeit nicht bei uns eingegangen, werden auch alle bestehenden sonstigen Zahlungsverpflichtungen des Käufers bei uns sofort fällig. In diesem Falle sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% p.A. zu berechnen. Darüber hinaus sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss des §326 BGB(Verzug/Fristsetzung) berechtigt, von diesem und den anderen laufenden Verträgen mit dem Käufer zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder ohne Ausübung des Rücktrittrechtes die Herausgabe der bereits gelieferten Ware zu verlangen. 

Lieferung 

Wir liefern frei Haus. Selbstabholer haben keinen Anspruch auf Fracht- oder Rollgeldvergütung. Europaletten sind im einwandfreien Zustand Zug um Zug bei der Lieferung/Selbstabholung zu tauschen. Unsere Preise setzen Voraus, dass Einwendungen gegen die Palettenhöhe, die auf Frachtraten Einfluss haben, nicht erhoben werden. 

Leergut 

Leergut und Paletten bleiben Eigentum des Lieferanten. Der Lieferant berechnet den jeweiligen Pfandwert bei Lieferung/Abholung. Die Pfandrechnung ist gleichzeitig mit der Warenrechnung fällig. Auch nach Zahlung des Pfandbetrages bleibt der Lieferant Eigentümer des Leergutes. Berechnung nicht zurückgegebenen Leergutes zum Wiederbeschaffungspreis bleibt vorbehalten. Der Kunde hat Leergut schnellstmöglich dem Lieferanten zurückzugeben, andernfalls kann der Lieferant eine Pfandkaution erheben. Bei Selbstabholung hat die Rückführung von Leergut zu Lasten und Gefahr des Abholers zu erfolgen. Fallendes oder beschädigtes Leergut ist zu ersetzen. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung ist in jedem Fall das gesamte Leergut zurückzuliefern. 

Eigentumsvorbehalte 

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen sowie der Einlösung der dafür gegebenen Schecks unser Eigentum 

Der Käufer ist berechtigt, die gelieferten Waren im regelmässigen Geschäftsverkehr zu veräussern. Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf werden hiermit an uns abgetreten. Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Er hat uns auf Verlangen die Abnehmer namhaft zu machen und die Abtretung anzuzeigender Käufer ist verpflichtet, uns von Pfändungen unserer Ware sofort zu unterrichten. Wir sind berechtigt, unsere Waren in Besitz zu nehmen, wenn der Käufer mit der Erfüllung irgendwelcher gegen ihn bestehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung in Rückstand kommt. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellen keinen Rücktritt von Aufträgen dar. Wir sind berechtigt, unsere Vorbehaltsware freihändig zu verwerten und den dabei erzielten Verwertungserlös unter Abzug von Verwertungskosten auf unsere Forderungen gegen den Käufer zu verrechnen.

Leihbedingungen 

Für die Gestellung von Leih- und Mietgut gelten besondere Regelungen. Leih- und Mietgut ist nach dem Gebrauch schnellstmöglich, vollständig und in einwandfreiem Zustand an den Lieferanten zurückzuliefern. Der Kunde haftet für fehlendes oder beschädigtes Leih- und Mietgut und wird mit dem Reparatur -bzw. Wiederbeschallungspreis belastet. 

Ware auf Kommission 

Ware, die auf Kommission abgegeben wird , kann nur in Verkaufseinheiten zurückgenommen werden. Angefangene Verkaufseinheiten werden als Leergut zurückgeschrieben. 

Rücktritt 

Nichterfüllung unserer Zahlungsbedingungen, nachträglich erhaltene ungünstige Auskünfte, Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers berechtigen uns ohne vorherige Mahnung oder Fristsetzung unter Vorbehalt von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Wird die Lieferung ohne unser Verschulden erschwert, so sind wir gleichfalls zum Rücktritt vom Kaufvertrags berechtigt. 

Allgemeines 

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gummersbach. Gemäss § 26B DSG sind für die Geschäftsverbindung benötigte Daten bei uns gespeichert. Der Kunde willigt ein, dass der Verkäufer Daten aus den Vertragsunterlagen an eine Kreditschutzorganisation weitergibt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Werden uns Leistungen/Lieferungen in Rechnung gestellt, so gehen wir davon aus, dass unser Vertragspartner umsatzsteuerpflichtig ist bzw. zur Umsatzsteuer optiert hat und somit Umsatzsteuer berechnen kann.